Optimale Vorsorgedokumente (Patientenverfügung)
Das Lebensende ist kein schönes Thema. Trotzdem sehen wir uns als Gesundheitsnetzwerk in der Pflicht unseren Mitgliedern bestmögliche Orientierung zu dem Thema zu geben.
Für den Fall, dass man plötzlich nicht mehr über seine Versorgung entscheiden kann, ist es ratsam folgende Dokumente ausgefüllt zu haben:
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– Patientenverfügung (PV)
– Vorsorgevollmacht (VV)
– Organspendeausweis

Die Beratung zu Patientenverfügung (PV) und Vorsorgevollmacht (VV) ist umfangreich und fachlich anspruchsvoll.
Erster Ansprechpartner ist in der Regel der Hausarzt sowie die Pflegestützpunkte der Kommunen.
Eine Patientenverfügung (PV) ist, dem Testament ähnlich, eine vorsorgliche schriftliche Festlegung des eigenen Willens für den Fall, dass der Verfasser in der Zukunft durch Unfall oder Krankheit seine Fähigkeit verliert, Entscheidungen zu treffen. Dann soll die Patientenverfügung die nun unmöglich gewordene Einwilligungserklärung des Patienten ersetzen und vorschreiben, welche medizinisch indizierten Maßnahmen ergriffen und welche unterlassen werden. In der Patientenverfügung müssen die Situationen, für die sie gelten soll und die Maßnahmen, die dann ergriffen bzw. unterlassen werden, klar und deutlich beschrieben sein.
Jede Patientenverfügung sollte durch eine gute Vorsorgevollmacht (VV) ergänzt werden, die den Bevollmächtigten ausdrücklich auch dann mit einer umfassenden Entscheidungsvollmacht ausstattet, wenn es um den Abbruch oder die Vornahme schwerwiegender und lebenserhaltender Maßnahmen geht. Wesentlicher Unterschied zwischen der PV und der VV ist, dass die PV den eigenen Willen des Patienten ebenso verbindlich ausdrückt wie die Aussage des vor dem Arzt stehenden Patienten. Demgegenüber kann die Aussage eines Betreuers oder Vorsorgebevollmächtigten nur eine Interpretation, eine Annahme des mutmaßlichen Patientenwillens und damit nicht in gleichem Maße verbindlich sein. Es ist wichtig, zusätzlich mit einer Vorsorgevollmacht für nicht vorhersehbare Situationen, für welche die eigene Patientenverfügung keine Festlegungen trifft, vorzusorgen.
Mit dem Organspendeausweis (über die GWMK Geschäftsstelle beziehbar) denken Sie an andere Menschen.
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Wir empfehlen Ihnen 2 qualitativ hochwertige Möglichkeiten sich bei der Erstellung diese Dokumente unterstützen zu lassen:
1. Das Projekt „Optimale Patientenverfügung“ der Kanzlei KM
Die „Optimale Patientenverfügung (OPV)“ ist ein Projekt das in Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei Kristin Memm und Dr. Joachim Zeeh, Facharzt für Innere Medizin, Geriatrie und Palliativmedizin entstanden ist. Gemeinsam haben diese Partner die höchstrichterliche Rechtsprechung der vergangenen Jahre analysiert. Mit Blick auf die häufigsten Krankheitsverläufe haben sie dann ein einfach auszufüllendes Formular (PV + VV) entwickelt.
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Kostenfreie Informationen der Kanzlei Kristin Memm [Link]:
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Das Projekt OPV [Link] – Wer sind wir und was wollen wir? |
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nach Vorlage der Kanzlei Kristin Memm [Link] |
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Detaillierte Beschreibung der wichtigsten Vorsorgedokumente [Link]
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Beispiel der einfachen „Ankreuz-Vorlage“ anwaltlich empfohlener Formulierungen:
2. Beratung durch die Deutsche Stiftung Patientenschutz
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bietet von der kostenlosen Prüfung, über die Beratung, Erstellung und Hinterlegung die Durchsetzung der PV + VV an.
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